1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist (abgelehnt), Verschulden einer Büromitarbeiterin, Organisationsmängel, Verursachungsbeitrag des Verwaltungsgerichts;, Beschwerde auch unzulässig wegen zusätzlicher Versäumung der Begründungsfrist.
Beschluss vom 09.09.2024 – 24 CS 24.1379